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ahallaschka
Beiträge: 6 | Zuletzt Online: 24.01.2014
Name
Andreas Hallaschka
E-Mail:
hallaschka@googlemail.com
Beschäftigung
Journalist
Hobbys
Keine Zeit für so was :-(
Wohnort
Hamburg
Registriert am:
07.01.2014
Beschreibung
Hamburger aus Hessen. Reisender, Lesender, Umweltschützer, Christ, St.Pauli-Fan und Familienvater ...
Geschlecht
männlich
    • ahallaschka hat einen neuen Beitrag "Bitte um Nachhilfe in Sachen Gefahrengebiet in Hamburg !!!" geschrieben. 15.01.2014

      Also ist es möglicherweise so, dass die spezifische Hamburger Regelung juristisch ungenügend (wieso im Datenschutz- und nicht im allgemeinen Polizeirecht???) ist und eine neue gesetzliche Regelung her muss. (zumal die Verfassungsmäßigkeit ja auch noch in der Prüfung ist ....)
      Aber grundsätzlich wird es doch ein solches Gesetz geben müssen. In Hamburg wurde ein Gefahrengebiet bisher meist wegen großer Fußballspiele, Drogenkriminalität, Organisierte Kriminalität im Bereich Prostitution verhängt - oder, wie in Bergedorf etc - über drei Jahre wegen jugendlicher Gewaltkriminalität. St.Pauli ist wegen der Kiez-Problematik (Menschenhandel, Drogenhandel, illegale Prostitution) seit Jahren (on and off) Gefahrengebiet und bleibt das hoffentlich auch... Wenn man dort mal die Zahlen an Überprüfungen, Festnahmen und auch Urteilen anschaut, waren das jeweils recht effektive Maßnahmen...

      Zur Situation in Bayern berichtet die Süddeutsche Zeitung:
      Nicht immer müssen Polizisten in Bayern begründen, warum sie einen Bürger darum bitten, seine Taschen auszuleeren. An "gefährlichen Orten" nämlich, so bestimmt es das Polizeiaufgabengesetz, dürfen sie jeden durchsuchen. Solche Orte ballen sich gerade in einer Großstadt wie München erheblich. Am Hauptbahnhof, wo nach der Erfahrung der Polizei mehr Drogen umgeschlagen werden als an anderen Orten der Stadt, ist jeder verdächtig. Auch Orte, an denen Prostitution ausgeübt wird, zählen laut Artikel 13 des Polizeiaufgabengesetzes dazu, also zum Beispiel die Münchner Hansastraße.

      Die Liste geht noch weiter: Hat die Polizei Hinweise, dass in "einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt" eine Straftat begangen werden soll, dann darf sie hier - und im näheren Umkreis - alle Menschen kontrollieren. Und schließlich gelten auch an allen Orten, die mit dem grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu tun haben, besondere Kontrollrechte. Das betrifft Autobahnraststätten, aber auch einen Streifen von 30 Kilometer vor der Grenze.

    • ahallaschka hat einen neuen Beitrag "Bitte um Nachhilfe in Sachen Gefahrengebiet in Hamburg !!!" geschrieben. 15.01.2014

      Dorothea Braun-Stöhlmacher
      Die Fragen haben sich auch mir aufgedrängt, zumal die Reeperbahn und alle umliegende Gebiete regelmäßig seit vielen Jahren zumindest am Wochenende Gefahrengebiet sind. Die St. Paulianer leben also schon lange in einem Gefahrengebiet, aber bisher hat es sie zumindest nicht so nicht gestört, dass es öffentlich diskutiert wurde. Ich habe als Antwort bekommen, dass es der Anlass war(die Darstellungen zum 21.12. und 28.12.13 weichen ja erheblich von einander ab), dass das Gebiet zu groß (zuviele Menschen betroffen) war und die Polizeipräsenz zu offensichtlich war. Aber auch, dass sich diesmal die Gruppen um die Rote Flora direkt betroffen gesehen haben, in Nettelnburg und Allermöhe halten sich diese Gruppen und ebenso die Touristen ja nicht auf.Möglicherweise lag es auch an den Medien, die diesmal die Gefahrengebiete ebenfalls nicht nur anders wahrgenommen sondern auch anders dargestellt haben.

      Waldemar Paulsen
      Am HH- Recht ist nichts besonderes. Schon 1966 wurde ich in Verwaltungslehre über das SOG (Sicherheits- und Ordnunggesetz) unterrichtet. Der damalige § 3 galt als sogen. General- Klausel. Sinn und Zweck war es nach dem Subsidaritäts- Grundsatz unmittelbar bevorstehende, also konkrete Gefahren für Leib- oder Leben und gegen Sachen abzuwenden. Man hat dieses Gesetz, das sich im Bereich des Besonderen Verwaltungsrecht befindet, dann 2005 konkretisiert mit einem dezidierten Maßnahmen- Katalog für solche Fälle. Seit 2005 heißt es nicht mehr SOG, sondern PolDVG. Es wurde von unseren gewählten Volksvertretern im HH- Senat und der Bürgerschaft unter vorheriger Einbeziehung von sachklundigen Beratern und dem Datenschutz- Beauftragten für "gut" befunden und somit in seiner letzten Fassung beschlossen. Dieses Recht ist Länder- und keine Bundessache. Als Eingriffsrecht wurde es für die Polizei als sogen. "Feuerwehr" geschaffen, weil man natürlich nicht bei jedem Vorfall unterschiedlichster Art sofort die Politiker in Anspruch nehmen kann. Das ist aufgrund des immensen Aufgaben- Kataloges einfach nicht möglich. Also, gesetzmäßig, völlig legitim und seit Wirksamkeit des Grundgesetzes in kraft, seit 2005 jedoch so konkret wie möglich und der Zeit angepasst. Es dient dem Schutz der Gesellschaft, wie schon erwähnt. Nur weil jemand davon keine Kenntnis hatte, muss es doch nicht illegal oder willkürlich sein und keiner deshalb in Schockstarre verfallen. Ob es sinnvoll war, das Gefahrengebiet auf den besagten Bereich zu erweitern, kann man natürlich diskutieren und unterschiedlicher Meinung sein. Letztlich kann das wohl kein Außenstehender beurteilen, weil wir die Berichte der "Aufklärer" zur unmittelbar bevorstehenden Gefahr und andere Ermittlungswege der Polizei nicht kennen. Letztlich dient es nur dazu, Schaden jedweder Art von Personen und Sachen abzuwenden

    • ahallaschka hat einen neuen Beitrag "Bitte um Nachhilfe in Sachen Gefahrengebiet in Hamburg !!!" geschrieben. 15.01.2014

      Also, die reine Behauptung kenne ich... ABER

      1. In Berlin bestehen derzeit (laut Presse) etwa zwei Dutzend Gefahrengebiete... und die teilweise auch schon sehr lange. Und ich habe (als Nicht-Jurist....) jetzt eigens diese Polizeigesetze gelesen und verstehe, dass das auch in anderen Bundesländern geht... Es kann also in der apodiktischen Form gar nicht stimmen, was dauernd in der Presse steht....
      (gut: HH ist es im DatSchG verankert, verstanden, und Prüfung der Verf.mäßigk. läuft habe ich jetzt auch verstanden...)

      2. Da bleibt doch die Frage: Das Gefahrengebiet Bergedorf / Nettelnburg / Allermöhe bestand in Hamburg DREI Jahre.... (2006-09) Wenn Deine Ansage richtig ist (@gvg:" So ein Gebiet muss räumlich sehr begrenzt sein, die Dauer muss zeitlich so kurz wie möglich befristet sein und auch der Grund für die Ausweisung muss sich regelrecht aufdrängen."), dann hätte das doch gar nicht sein dürfen und schon vor vier Jahren enormen Protest hervorrufen müssen.... Damals waren sogar die GRÜNEN in der Landesregierung... ALSO: Warum erst jetzt der Protest und die lauten Bedenken??? /AH

    • ahallaschka hat einen neuen Beitrag "Bitte um Nachhilfe in Sachen Gefahrengebiet in Hamburg !!!" geschrieben. 15.01.2014

      !.) wenn das hamburgische Polizeigesetz verfassungswidrig sein sollte (was durchaus sein kann), warum besteht es noch?
      Nach der Lektüre der Gesetzestexte und einer Recherche über die ausgeübte Praxis scheint es mir doch so zu sein, als würde in anderen Bundesländern ein ganz ähnliches Polizeirecht herrschen.... Demnach wäre die Demo vom 21.12. zB in München keinen einzigen Meter weit gekommen, weil so viele Teilnehmer vermummt waren .... (aber das ist ein anderes Thema, gebe ich zu)

      2.) Das Gefahrengebiet längs der Reeperbahn besteht (of and on) seit Jahren. Nie wurde es befristet ausgegeben. Andere Frage: Ich selbst stamme aus einer Plattenbausiedlung... Warum hat bei Nettelnburg/Neu-Allermöhe niemand demonstirert (PS: ich bin weder Drogendealer noch Steinewerfer, ich wundere mich nur.....) ABER ich verstehe aus Deiner Antwort, dass wir auf SPD und GRÜNE nicht zählen können ....

    • ahallaschka hat das Thema "Bitte um Nachhilfe in Sachen Gefahrengebiet in Hamburg !!!" erstellt. 15.01.2014

    • ahallaschka hat einen neuen Beitrag "Warum die Demo aufgestoppt wurde!" geschrieben. 12.01.2014

      Zitat von gvg im Beitrag #8
      Wenn Vermummung allein ein Grund wäre und sein sollte, eine Demonstration, vor allem eine Demo dieses Kalibers aufzustoppen, gäbs in Deutschland keine Demos mehr.


      Gibt es eigentlich in München Demos, bei denen Vermummte dergestalt massiv in Form eines schwarzen Blocks auftreten?
      Ich glaube, die bayrische Polizei hätte diese Demo keinen Meter weit ziehen lassen.

      Man kann nicht einfach sagen, ach das Versammlungsrecht ist mir nicht so wichtig, ich vermumme mich trotzdem... Ladendiebstahl, ist doch bloß ne Bagatelle... Tempo 30 Zonen lehne ich ab - ich fahre immer mindestens 50....
      Wohin führt denn diese Logik ????

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