In Sachen Hamburger Gefahrengebiet habe ich ein paar Dinge noch nicht verstanden und versuche gerade, durch Lesen schlauer zu werden.
Vielleicht kann mir jemand was Erhellendes zu meinen Fragen sagen:
1. Wenn ich es richtig sehe, gibt es das Polizeirecht aller Bundesländer her (zumindest Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, NRW...), solche Gefahrengebiete einzurichten. In Berlin gelten aktuell etwa 2 Dutzend Gefahrengebiete, die allerdings geheim gehalten werden.
WAS IST ALSO DAS BESONDERE AM HAMBURGER RECHT? Offenbar ja nur die Großflächigkeit?
Hier ein interessanter Artikel zum rechtlichenHintergrund:
http://webarchiv.bundestag.de/archive/20...eilage/003.html
2. In Stadtteilen Bergedorf, Nettelnburg und Allermöhe bestand drei Jahre (2006-09) ein Gefahrengebiet. Von 2008-10 regierten die GRÜNEN in Hamburg mit. Warum gab es damals keine Massenproteste, als die Einwohner von drei zusammenhängenden Stadtteilen "unter Generalverdacht" gestellt wurden?
WAS IST DIESMAL DER UNTERSCHIED ???
Hier kommt noch ein Link zur Hamburger LINKEN, die dankenswerterweise mal alle mehr als 40 Gefahrengebiete aufgelistet und in Stadtpläne eingetragen haben.
http://www.grundrechte-kampagne.de/map/node
Ich wäre froh über sachliche Antworten :-) Andreas Hallaschka