Beiträge: 50
| Zuletzt Online: 23.02.2014
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Ich frag mal JPG, wann er Zeit hat um mit Euch im Jolly einen zu heben. Bei mir dauerts noch, bis ich wieder in HH bin.
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Okay, wir können planen :-)
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Fehlt ja noch einer :-) Ich fürchte, ich muss hier in München allein anstoßen, hab aber den guten Roten schon parat :-)
Würde ich noch in Hamburg leben, dann gäbs wahrscheinlich ne kleine Party in meiner Wohnung :-) Wobei die 500 ja runder wären, aber die zu erreichen, wird ne Weile dauern, es sei denn, der Senat denkt sich eine neue Schweinerei aus.
Feste soll man feiern, wie sie fallen :-)
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Beides Hämmer, aber typisch.
Die Landshuterin hat sich die richtige Anwältin geschnappt. Die Lex ist sozusagen der Beuth von München :-)
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und tschüss! Wir bedanken uns für dieses aufschlußreiche Gespräch.
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Und solange wir so denken und so agieren, bewegen wir nichts. Mit jeweiligen Schuldzuweisungen, ohne Bereitschaft, meine eigenen Fehler zu erkennen und einzugestehen, kommen wir keinen Schritt weiter
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Ich frag mal zurück, auch wenn man Fragen nicht mit Gegenfragen beantworten sollte. Was ist Dir denn nicht bunt genug?
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Der ganze Bericht ist natürlich eine sehr subjektive Darstellung und man muss sich schon durchwühlen und filtern. Was eine Menge Arbeit macht. Aber es gibt schon einige kleine Details, die, wenn man sie in Zusammenhang bringt, zumindest dazu führen, dass die offizielle Darstellung der Polizei so nun auch nicht stimmen kann.
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@Cris, was sich heute Nacht auf der fb-Seite getan hat, hatte ich irgendwann einmal erwartet. Und wir sind nicht umsonst aus der Soli-Seite ausgestiegen. Ich lasse mich weder auf eine Polizei- noch auf eine einseitige Politiklinie zwingen. Provozieren lasse ich mich schon gar nicht. :-)
Ich sags mal ganz deutlich. Wir brauchen Leute wie Dich, die noch den Blick über den Tellerrand hinaus bewahrt haben.
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Also ich hab mir das zweite Foto mal ausgerastert auf auf dem PC und ich bin hier gut ausgerüstet. Ein Stein ist das jedenfalls nicht, aber auch nicht genau identifizierbar, was es nun ist.
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Wenn schon "weiß-blau", so viel Farbkorrektur muss schon sein :-)
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@Cris, gerade solche Äußerungen, wie von Desi sollten jeden dazu auffordern, zu widersprechen und nicht die Diskussion zu beenden. Das ist, leider ist es so, die Stimme des uninformierten Teils des Volkes. Da wird was nachgeplappert, was gewisse Kreise in der Gesellschaft vorbeten.
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Das ist okay. Und über die Flüchtlinge wird, wie immer, am wenigsten gesprochen. Wir wollen und wir brauchen hier die kritischen Stimmen, egal, ob laut oder leise.
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Die Möglichkeit der Ausweisung eines Gefahrengebiets durch die Polizei, wie in Hamburg, ist in Deutschland einzigartig. Eine ähnliche Vorschrift findet sich ein keinem der anderen Landesgesetze, auch nicht in Bundesgesetzen. Verankert ist es ja auch nicht im Polizeigesetz, sondern im Datenschutzgesetz. Inwieweit es nun verfassungswidrig ist? Die Klage läuft und liegt zur Zeit beim OVG Hamburg. Je nach Ausgang wird die eine oder andere Seite mit Sicherheit die nächste Instanz anrufen und irgendwann landet es vielleicht auch beim Verfassungsgericht. Das dauert. Es deutet aber einiges darauf hin, denn durch diese Vorschrift, wird in ganz erheblichen Maße die Gewaltenteilung berührt. Die Ausweisung eines Gefahrengebiets greift automatisch in ganz erheblichem Umfang in die verfassungsrechtlichen Bürgerrechte ein und diesen Eingriff nur der Entscheidung der Polizei zu überlassen, gibt ihr eine legislative Funktion in die Hand, die sie als Exekutive gar nicht haben darf. In anderen Bundesländern müsste, um solch einen Zustand, wie in Hamburg herzustellen die Notstandsgesetzgebung herangezogen werden und daran sind ganz andere Voraussetzungen geknüpft, Vor allem entscheidet nicht die Polizeispitze darüber.
Hinzu kommt, dass auch an die Hamburger Vorschrift ganz enge Voraussetzungen genüpft sind, die offensichtlich alle über den Haufen geworfen wurden. So ein Gebiet muss räumlich sehr begrenzt sein, die Dauer muss zeitlich so kurz wie möglich befristet sein und auch der Grund für die Ausweisung muss sich regelrecht aufdrängen. Bei bestimmten Fußballspielen oder anderen Veranstaltungen, bei denen aus langer Erfahrung Konflikte drohen, mag es vielleicht ja noch sinnvoll sein. Bei der Ausweisung eines Gebietes, das sich über mehrere Stadtviertel hin erstreckt, ist eine Begründung nicht mehr nachvollziehbar.
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Das Gefahrengebiet ist weg. Vorläufig. Die Probleme aber sind geblieben. Deshalb wollen wir weitermachen.
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@Frank Otto,
ein Problem, vor dem Richter und Anwälte immer stehen, wenn es um Verfahren gegen Polizeieinsätze geht. Ich habe das selbst öfter erlebt und dann grübelt man immer wieder über die Frage nach, wie bringe ich das meinem Mandanten bei, so dass er es auch verstehen und verarbeiten kann.
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Ich habe ihn auf der fb-Seite verlinkt :-)
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Menno, bin auch nur nen Mensch und bei all den Seiten, Kommentaren, eigenen Ergüssen, weißte am Ende auch nicht mehr wo Du gerade bist. Ausserdem haben wir kaum geschlafen die letzte Zeit :-)
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@ Schorsch
Sorry, ich schreib mir auf der FB-Seite gegen Neumann und Scholz die Finger wund und nun das? :-)
ich hab nicht das Gefühl, dass hier viele die beiden in Schutz nehmen
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