http://www.bild.de/regional/hamburg/gewa...58020.bild.html
das Phantombild für eine nichtstattgefundene Straftat muss auch die passende Täterbeschreibung aufweisen:
"Kurzhaarfrisur, fieser Blick, heruntergezogene Mundwinkel, Kapuzenpulli: So soll der Rädelsführer der Chaoten aussehen"
und dazu das Bild eines demolierten Streifenwagens vor Weihnachten... klar.... danach konnte man mit einem derartigen Foto ja nicht mehr aufwarten.....
Gruss
Cris.