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S.G.
Beiträge: 4 | Zuletzt Online: 12.01.2014
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    • S.G. hat einen neuen Beitrag "Warum die Demo aufgestoppt wurde!" geschrieben. 11.01.2014

      "Etwas wissen und sich an etwas halten sind ja bekanntlich verschiedene Paar Schuhe...Menschen entscheiden sich bisweilen gegen Verbote zu handeln, ein Denken dass sich durch breite Bevölkerungsschichten zieht, denn sonst gäbe es weder Falschparker, Schwarzarbeiter, Temposünder noch Steuerhinterzieher. "

      Und gerade diese Menschen müssen sich dann nicht verwundert zeigen wenn sie auf Grund ihrer begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat rechtlich belangt werden. Sei es nun ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro oder eine Haftstrafe. Eine Gesellschaft funktioniert nur wenn sich ihre Mitglieder an die geltenden Gesetze halten. Klingt spießerisch, aber alles andere wäre realitätsfern. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder Gewalt gegen Personen oder Sachen anwenden würde, nur weil er für etwas belangt wird, für das er selber die Ursache gesetzt hat?

    • S.G. hat einen neuen Beitrag "Warum die Demo aufgestoppt wurde!" geschrieben. 11.01.2014

      Ich verstehe sie also richtig, dass sie sich nicht von Menschen distanzieren wollen, die andere Menschen mit Steinen, Gullideckeln, Pyro und ähnlich gefährlichen Gegenständen gesundheitlich schwer schädigen?

    • S.G. hat einen neuen Beitrag "Warum die Demo aufgestoppt wurde!" geschrieben. 11.01.2014

      Wer sich während einer Demo vermummt und/oder Steine, Bengalos, etc. mit sich führt bzw. auf Polizeibeamte wirft, der hat sein Recht auf Versammlungsfreiheit verspielt. Wenn gegen die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes verstoßen wird, muss die Polizei nun mal eingreifen. Hier berufen sich selbsternannte Demonstranten auf die Versammlungsfreiheit, obwohl ihnen diese durch geltende Gesetze nicht länger zusteht.

      Die Versammlungsfreiheit gehört zu den größten Gütern unseres Rechtsstaates. Ich finde es wichtig, dass jeder Bürger auf die Straße gehen kann und gegen was immer demonstrieren kann, ganz egal ob er in der Mehrheit ist oder nun mal nicht. Es sind auch wahrlich nicht viele Bestimmungen die die Teilnehmer einhalten müssen, um dieses Recht geltend zu machen. Ist es wirklich so schwer die Vermummung zu unterlassen und friedlich zu bleiben? Jetzt davon zu reden, dass es doch normal sei, vermummt zu demonstrieren, ist einfach nur falsch! Natürlich kommt es immer wieder mal vor, dass die Polizei bei einer Vermummung von Demonstranten aus bestimmten Gründen nicht eingreift. Aber nur weil dies in manchen Fällen lediglich geduldet wird, heißt es noch ganz sicher nicht, dass es auf einmal normal oder gar erlaubt sei. Ich kann einfach nicht verstehen wie gewisse Leute auf einmal so darüber empört sind, dass die Polizei in einem Fall, in dem sich so viele Menschen vermummen, eingreift. Es ist und bleibt verboten sich zu vermummen! Ich empfehle jedem Demoteilnehmer sich vor einer Demo noch einmal das ein oder andere Gesetz durchzulesen.

      Ein Eingreifen der Polizei war nicht nur richtig, sondern auch nötig! Zu diesem Ergebnis kam auch der Senat. Und selbst wenn das Aufstoppen der Polizei nicht rechtmäßig gewesen wäre, dann wäre dies noch immer kein Grund gewesen dieser gegenüber Gewalt anzuwenden. Man hat auch hier friedlich zu bleiben! Der Rechtsweg steht einem noch immer offen. Eine Gewaltanwendung durch die Chaoten hat in diesem Falls absolut nichts mit Notwehr bzw. Nothilfe zu tun!

      Ich frage mich viel mehr, warum der schwarze Block bei Demos nicht von Anfang an ausgeschlossen wird. Jeder Teilnehmer weiß, was er bei einer Demo tun darf und was er zu unterlassen hat. Warum wird hier nur in den seltensten Fällen von Demonstranten eingegriffen? Wer es duldet, dass sich Teilnehmer der Demo nicht an geltendes Recht halten, der darf nicht darüber empört sein, dass die Demo aufgelöst wird. So einfach ist das. Der friedliche Teil der Demonstranten muss anfangen sich von den Chaoten zu distanzieren!

    • S.G. hat einen neuen Beitrag "An alle Linken..." geschrieben. 09.01.2014

      Da gebe ich Ihnen selbstverständlich völlig recht. Es ist jedoch hinzuzufügen, dass bereits ermittelte Zeugen, bis auf die von Ihnen genannten Ausnahmen, dazu verpflichtet sind, vor Gericht wahrheitsgemäße Aussagen zu machen. Wer vor Gericht schweigt oder lügt um seine "Krawallkumpels" zu decken macht sich strafbar!

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S.G.
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